Das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für Beschäftigte des Bundes
- Kanzlei Stiller

- vor 5 Tagen
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In der Tarifrunde 2025 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des Bundes die Einführung eines Zeit-statt-Geld- Wahlmodells vereinbart. Rechtsgrundlage ist die hierfür neu geschaffene Regelung des § 29a (Bund) TVöD, welche zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Beschäftigte des Bundes können aufgrund der neuen Regelung künftig Teile ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umwandeln. Die Umwandlung kann erstmals ab dem 1. Januar 2026 verlangt werden. Die eingetauschten Tage können erstmals im Jahr 2027 genommen werden.
Anspruchsberechtigt sind Tarifbeschäftige, die im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung haben. Für die maximale Anzahl der Tauschtage ist die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend:
Bei drei oder mehr Arbeitstagen pro Woche sind bis zu drei Tauschtage möglich.
Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind auch maximal zwei Tauschtage möglich.
Bei einem Arbeitstag pro Woche ist ein Tauschtag möglich, da die Anzahl der Tauschtage die wöchentliche Anzahl an Arbeitstagen nicht übersteigen darf.
Der Antrag muss bis zum 1. September des laufenden Jahres gestellt werden. Textform reicht aus, das heißt eine E-Mail reicht zum Beispiel aus. In dem Antrag muss die Anzahl der Tauschtage (maximal 3 Tauschtage) angegeben werden. Halbe Tage sind nach dem Gesetzestext nicht vorgesehen. Die verantwortliche Personalstelle muss eine Freistellungserklärung erteilen. Bei der zeitlichen Festlegung der Tauschtage sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern diesen keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Eine Verlegung der Tauschtage ist nur in zwei Fällen möglich:
Aus dringenden dienstlichen Gründen kann der Arbeitgeber die bereits bewilligten Tauschtage ausnahmsweise widerrufen.
Bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit ist eine Verlegung möglich. Ohne ärztliches Attest gilt der jeweilige Tauschtag auch bei Krankheit als genommen.
Infolge eines erfolgreichen Antrags vermindert sich die Jahressonderzahlung um den Umwandlungsbetrag. Die gekürzte Jahressonderzahlung wird im November des laufenden Jahres ausgezahlt. An den Tauschtagen selbst erhalten die Beschäftigten den pro Tag abgezogenen Teil als Entgelt ausgezahlt.
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