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Das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für Beschäftigte des Bundes
In der Tarifrunde 2025 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des Bundes die Einführung eines Zeit-statt-Geld- Wahlmodells vereinbart. Rechtsgrundlage ist die hierfür neu geschaffene Regelung des § 29a (Bund) TVöD, welche zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Beschäftigte des Bundes können aufgrund der neuen Regelung künftig Teile ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umwandeln. Die Umwandlung kann erstmals ab dem 1. Januar 2026 verlangt werde

Kanzlei Stiller
vor 5 Tagen2 Min. Lesezeit
Kündigung von Schwerbehinderten bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser besteht insbesondere darin, dass Arbeitgeber vor Ausspruch der...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20252 Min. Lesezeit
Zielvorgabe zu spät? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadensersatz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine variable Vergütung erhalten, sollten darauf achten, dass ihre Zielvorgaben rechtzeitig...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20252 Min. Lesezeit
Vergütung und Verfall von Überstunden
Viele Mitarbeitende fragen sich, ob und unter welchen Bedingungen sie einen Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden haben. Dieser...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20252 Min. Lesezeit
Kann der Arbeitgeber den Dienstwagen nach Kündigung und Freistellung im laufenden Monat sofort herausverlangen?
Oftmals wird Mitarbeitern, das Fahrzeug nicht nur zur dienstlichen, sondern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Wenn der...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20252 Min. Lesezeit
Abmahnung erhalten?! Was können Sie tun?
Was ist eine Abmahnung? Zunächst stellt sich die Frage, was eine Abmahnung überhaupt ist. Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20252 Min. Lesezeit
Arbeitszeitbetrug: Missbrauch der Stempeluhr und anschließendes Leugnen rechtfertigen fristlose Kündigung
Auch ein einmaliger Arbeitszeitbetrug von nur ca. zehn Minuten kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das zeigt ein...

Kanzlei Stiller
6. Aug. 20251 Min. Lesezeit
Danke im Arbeitszeugnis darf nicht gestrichen werden
In der Regel endet das Arbeitszeugnis mit einer Dankes-, Wunsch - und Bedauernsformel, in der der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt, ihm für seine Arbeit dankt und für die Zukunft alles Gute wünscht.

Kanzlei Stiller
7. Juli 20252 Min. Lesezeit
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