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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Schwerpunkte

Kündigungen

Es kann kostspielige Folgen für Arbeitgeber:innen haben, wenn die zahlreichen rechtlichen Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht erkannt und genommen werden. Aus Arbeitgebersicht ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung daher sinnvoll.

 

Sie sind Arbeitnehmer:in und haben eine Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer:innen bei Erhalt einer Kündigung und führen Kündigungsschutzprozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten durch.

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Arbeits-, und Dienstverträge

Der Arbeits-und Dienstvertrag bildet die individuelle Grundlage Ihres Vertragsverhältnisses. Entsprechende Sorgfalt ist bei der Formulierung der einzelnen arbeitsvertraglichen Klauseln erforderlich. Falsche oder ungenaue Formulierungen im Arbeitsvertrag wiegen schwer und können zu ungewollten Folgen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, führen. Wir erstellen und prüfen Ihren Arbeitsvertrag gerne!

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Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sind von Zielvorgaben zu unterscheiden. Zielvorgaben als Voraussetzung für eine erfolgsabhängige Vergütung werden von der Arbeitgeberseite allein festgelegt. Zielvereinbarungen werden dagegen von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in einvernehmlich geregelt. Wenn man sich als Arbeitgeber:in  vertraglich zu Letzterem verpflichtet, sollte nicht versäumt werden, die entsprechenden Verhandlungen zur Festlegung der Ziele zu führen. Die Arbeitgeberseite sollte dem Mitarbeitenden dabei auch ermöglichen, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Unterbleiben entsprechende Verhandlungen, kann dies teuer werden.

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Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis ebenso wie eine Kündigung. Im Unterschied zu einer Kündigung erfordert er jedoch die Mitwirkung beider Vertragsparteien. Vor diesem Hintergrund haben Arbeitnehmer:innen, denen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, die Möglichkeit, ihre Zustimmung von der Zahlung einer Abfindung oder anderen Vergünstigungen abhängig zu machen. Beim Verfassen eines Aufhebungsvertrages ist jedoch einiges zu beachten. Wir beraten Sie gerne!

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Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitnehmer:innen und dem Betriebsrat/ der Mitarbeitervertretung oder zwischen den Parteien eines Tarifvertrages. Mit dem kollektiven Arbeitsrecht werden verschiedene Bereiche in einem Unternehmen berührt, wie die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht.

Geschäftskonferenz

VSOP/ESOP

Ein ESOP (Employee Stock Option Plan) ist ein Programm, mit dem Arbeitnehmer:innen Anteile am Unternehmen erwerben können. Die Anteile können in Form von GmbH-Anteilen oder Aktien vergeben werden. Arbeitnehmer:innen können das Anrecht auf die Anteile durch längere Betriebszugehörigkeit oder durch Erreichung anderer Ziele erwerben.

Ein VSOP ist eine besondere Form eines ESOP. Das Kürzel bedeutet Virtual (Employee) Stock Option Plan. Arbeitnehmer:innen erhalten dabei jedoch keine Optionen auf echte Unternehmensanteile, sondern auf virtuelle Anteile.

Münz-Trick
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